Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben
Im Stadtgebiet Boizenburg/Elbe sind im Zeitraum 15.06.2026 bis 31.05.2029 (mit der Option einer Vertragsverlängerung um ein Jahr) folgende Arbeiten auszuführen:Reinigung von Schmutz-/Regenwasserkanälen und -leitungen,Reinigung von Straßenabläufen,Optische Inspektion von Schmutz-/Regenwasserkanälen und -leitungen,Druckprüfungen bei Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen,Abfuhr von Kleinkläranlagen /abflusslosen Sammelgruben,Entsorgung von Spül- und Räumgut sowie des Fettfanges der Kläranlage.
Die Leistungen sind im Zeitraum 15.06.2026 bis 31.05.2029 durchzuführen, es besteht die Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein Jahr.Der Vertrag läuft weiter, wenn der Auftraggeber nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende, d.h. bis zum 28.02.2029, diesen kündigt.
Preis
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:Stadt Boizenburg/ElbeDer BürgermeisterKirchplatz 119258 Boizenburg/Elbe