Ersatzneubau Kita Feldstadtmäuse in 19063 Schwerin, Bleicherstraße 24, Los 21 Malerarbeiten
Malerarbeiten Boden / Wand Decke und Anstrich auf Metall
ca. 20 m2 Anstrich auf Zementestrich ca. 3.800m2 Wände mit Vliestapete und Anstrich weiß o. hell getöntca. 50m2 Anstrich in Vollton als Akzentca. 550m2 Decken mit Vliestapete und Anstrich weiß o. hell getöntca. 20m2 Treppenläufe und Podestunterseiten spachteln und malenca. 20m Anstrich auf Treppen- und Podestgeländer ca. 40 Stück Anstrich auf Stahlumfassungszargen
Preis
Sämtliche einzubauenden bzw. zu verwendende Produkte des Los 21 Malerarbeiten müssen ökologisch geprüft und Zertifiziert sein. z.B. Blauer Engel oder vergleichbar
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Zentrales Gebäudemanagement Schwerin Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Friesenstraße 29 19059 Schwerin