Verfahrensangaben

Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (a...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
13004000-K003-32
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
t:0385200926101
Eckdrift 93
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t:038558815164
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588-485-15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64100000-7
64000000-6
64110000-0
64112000-4
64121100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die deutschlandweite Zustellung, außer der Leitregion 19, für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte:

Standardbrief 60.900 Stück
Kompaktbrief 2.100 Stück
Großbrief 20.200 Stück
Maxibrief 180 Stück
Postkarte 30 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2030

Der Vertrag beginnt mit dem 01.08.2026 und endet mit dem 31.07.2027.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 4 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von jedem Rahmenvereinbarungspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.07.2030.
Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Höchstgrenze gem. Ziff. 2 (290.000 EUR netto).

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin
Deutschland
DE804

Fachdienst Hauptverwaltung - Fachgruppe Zentrale Dienste - Botenmeisterei Erdgeschoss Zimmer E.042

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Angebotspreis

Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.

10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach
dem Komma ermittelt.

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief

Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Die niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief.

10 Punkte erhält das Angebot mit niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen der niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief.
Alle Angebote mit darüber liegenden durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach
dem Komma ermittelt.

Als Nachweis der durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief sind mit dem Angebot geeignete, nachvollziehbare und aktuelle Unterlagen vorzulegen. Hierfür ist ein externes Gutachten oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einzureichen, aus der die durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief nachvollziehbar hervorgehen.
Geeignet sind insbesondere Gutachten, Zertifizierungen oder Prüfberichte unabhängiger sachverständiger Stellen. Die zugrunde gelegte Berechnungsmethodik sowie die berücksichtigten Emissionsbestandteile sind nachvollziehbar darzustellen. Die Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn keine entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, erfolgt keine Berücksichtigung der Angaben und das Kriterium wird mit der Punktzahl 0 bewertet.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
290.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen.

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, 17033 Neubrandenburg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG
Neubrandenburg HRA 25
Großunternehmen
Friedrich-Engels-Ring 29
17033
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
info.briefdienst@sv-gruppe.de
+493954575252
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.07.2026

Angaben zum Angebot

2e
Erklärung eingereicht; keine Einwände

Angaben zur Rahmenvereinbarung