Los 231 Metallbau- und Verglasungsarbeiten, 19303 Dömitz
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung eines, in den 1950er Jahren massiv gebauten,zweistöckigen Schulgebäudes mit Satteldach und Putzfassade.Das Schulzentrum Fritz-Reuter liegt in Dömitz direkt an der Bundesstraße B195. Der Campus beinhaltet eineGrund- und Realschule sowie das Gymnasium. Die Arbeiten werden ausschließlich in dem Realschulteilausgeführt. Die umliegenden Gebäudeteile der Schule werden über den Zeitraum der Baumaßnahmeweiterhin betrieben. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme.Die Maßnahmen sind Teil des 2. Bauabschnitt im Bestand (BGF ca. 2.100m2) von Haus 3. Die bestehendeRaumstruktur wird in Teilen durch den Abbruch sowie das Errichten einzelner Wände verändert. Durch dieseEingriffe entstehen angrenzende Arbeiten in Boden-, Wand- und Deckenbereichen. Zudem findet eineSanierung der Fenster statt. Ebenfalls wird die Haustechnik erneuert und die Errichtung eines Aufzugs ist fürdie barrierefreie Erschließung des Bestands vorgesehen.Die Baumaßnahme wird in 2 Abschnitte unterteilt.Der Bewegungsraum im Gebäudeteil C ist der 1. Teilbauabschnitt, Die Arbeiten beginnen ab August 2025.Die Sanierung und Modernisierung der historischen Schule (ab Achse H) ist der 2. Teilbauabschnitt , dieArbeiten beginnen im Frühjahr 2026. Die vorbereitenden Maßnahmen z.B. Sanierung Kellerdecke des2.Teilbauabschnitt beginnen im 2.Halbjahr 2025.Metallbau- und Verglasungsarbeiten für Fenster und Türen im Erd- und 1. Obergeschoss für den 2.Teilbauabschnitt:- mehrteilge Alu-Fenster-Elemente 47 St- RWA-Anlagen 2 St- mehrteilige Alu-Tür-Elemente 8 St (Außentüren)- Drehtürantriebe 2 St- Alu-Brandschutz-Elemente EI30 und EI90 2-flg. 8 St (Innentüren)- Alu-Rauchschutz-Elemente 2-flg. 5 St (Innentüren)- Alu-Elemente 2-flg. 2 St (Innentüren)
Preis
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim