Das ZGM Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, beabsichtigt die Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) zu vergeben.
Folgende Leistungen sind durch den Bieter / Auftragnehmer zu erbringen:
1. Leistungen während der Planungsphase des Bauvorhabens, Zeitraum Jan. 2027 bis März 2027
2. Leistungen während der Ausführungsphase des Bauvorhabens, einschl. Baustellenbegehungen aufgeteilt nach unterschiedlichen Zeiträumen,
Phase 1.1 -Zeitraum der Erd- und Gründungsarbeiten, vom 12.04.2027 bis 17.12.2027 = 36 Wochen, Ansatz: 1 Begehung alle 2 Wochen
Phase 1.2 -Zeitraum der Rohbauarbeiten von Kellergeschoss bis Fertigstellung Dach und Fassade sowie Beginn der Innenausbauarbeiten (Grobausbau),
vom 03.01.2028 bis 15.12.2028 = 50 Wochen, Ansatz: 1 Begehung pro Woche
Phase 2.1 - Zeitraum Innenausbau / Freianlagen, vom 02.01.2029 bis 30.09.2029 = 39 Wochen, Ansatz: 1 Begehung alle 2 Wochen
Die Herstellkosten betragen ca. 94,5 Mio. EUR brutto (KG200-KG500).