Verfahrensangaben

Logistikdienstleistung Lager OOWV

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026
31.07.2026 10:00 Uhr
10.08.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
DE117404343
Georgstraße 4
26919
Brake
Deutschland
DE94G
BW-EL
vergabe@oowv.de
+49 44019160
+49 4401916176

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
-
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
-
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
-
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75100000-7
63100000-0
63120000-6
79990000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe der Dienstleistung zur Beschaffung, Bevorratung, Prüfung und zum Verkauf von durch den OOWV vordefinierten Waren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der OOWV strebt an den Betrieb eines zentralen Auslieferungslagers sowie, soweit vereinbart, ergänzender Satellitenlager an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei hat für den OOWV als Unternehmen des KRITIS-Sektors die Sicherstellung der Versorgungssicherheit oberste Priorität.

Die Bestückung, Vorhaltung und der Verkauf von durch den OOWV vordefinierten Waren ist der zentrale Inhalt des zu vergebenden Auftrags.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030

Dieser Vertrag tritt am 01.01.2027 in Kraft und läuft zunächst bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich höchstens zweimal um jeweils zwei weitere Jahre, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE94D

Der Standort des zentralen Auslieferungslagers muss sich im Versorgungsgebiet des OOWV befinden und darf dabei max. eine reguläre PKW-Fahrzeit von ca. 1,5 Stunden zu jedem Standort des OOWV betragen. Hiervon ausgenommen ist die zusätzliche Zeit für das Übersetzen auf die Inseln. Daraus ergibt sich als Standort die Region Oldenburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Sonstiges

Für die Lagerung der kritischen Materialien wie Flockungsmittel ist eine abgeschlossene Lagerfläche vorzusehen. IBC mit flüssigen Betriebsstoffen sind in Auffangwannen zu lagern. Betriebsstoffe sind in Räumen die Flüssigkeitsdicht und Chemikalienbeständig sind zu lagern.

Vermeidung von Ressourcen-Verschwendung durch optimierte Lagerhaltung. Grundsätzlich ist durch das "First-in, First-out Prinzip", welches bei der Kommissionierung angewandt wird zu verhindern, dass die Lagerungszeit überschritten wird.

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

Mit dem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung zur Organisation zum Vorgehen der Umsetzung sowie einen detaillierten Terminplan einzureichen. Vom Bieter wird erwartet, dass er in seinem Konzept u.a. Aussagen zu nachfolgenden Aspekten trifft
- Beschreibung für ein gemeinsam auszuarbeitendes KRITIS-Konzept
- Optimierungsansätze

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Eigenerklärung zur Tariftreue, Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFYT2KA835A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.

Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.

Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln.

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

/

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Teilnahmeantragsschreiben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Teilnahmeantragsschreiben werden die Vorgaben zur Teilnahme an der Ausschreibung erläutert und die Eignungskriterien bestätigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzdatenblatt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung zur Informationssicherheit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärungen zur Verschwiegenheitsvereinbarung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärungen zu den Ausführungsbedingungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

/

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

/

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung