Lieferung von 34" und 49" Monitoren an verschiedene Standorte des OOWV.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Monitoren in den Größen 34 Zoll und 49 Zoll an verschiedene Standorte des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV).
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung folgender Mengen abgeschlossen:
Bis zu 200 Geräte mit 34 Zoll Bildschirmdiagonale
Bis zu 600 Geräte mit 49 Zoll Bildschirmdiagonale
Für die nachstehenden Mindestabnahmemengen wird eine verbindliche Abnahme durch den Auftraggeber garantiert:
Mindestens 130 Geräte mit 34 Zoll Bildschirmdiagonale
Mindestens 500 Geräte mit 49 Zoll Bildschirmdiagonale
Verbandsgebiet des OOWV gemäß Rollout Plan
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Über die garantierten Mindestabnahmemengen hinaus können bei Bedarf weitere Geräte abgerufen werden:
Bis zu 70 zusätzliche Geräte mit 34 Zoll (maximale Gesamtmenge: 200 Stück)
Bis zu 100 zusätzliche Geräte mit 49 Zoll (maximale Gesamtmenge: 600 Stück)
Die Abrufe dieser optionalen Mengen erfolgen nach Bedarf während der Vertragslaufzeit.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. §51 SektVO
Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB
Vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben A03 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie das Angebotsschreiben A03 (siehe Vergabeunterlagen) vollständig aus. Fehlende Angaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Vollständig ausgefülltes Preisblatt C04 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie das Preisblatt C04 vollständig aus und beachten Sie die dort hinterlegten Angaben. Ein nicht korrekt ausgefülltes Preisblatt kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
siehe C03 EVB-IT Kauf-AGB
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die folgenden Dokumente anzuerkennen und zu bestätigen: 1) Angebotsschreiben 2) EVB-IT Rahmenvertrag
Lieferung von bis zu 200 Monitoren mit 34 Zoll Bildschirmdiagonale
Lieferung von bis zu 600 Monitoren mit 49 Zoll Bildschirmdiagonale