Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung der eingehenden Anträge auf Beihilfe bzw. Trennungsgeld ist eine Unterstützung durch einen externen Dienstleister erforderlich und soll entsprechend beauftragt werden.
Hauptauftrag vom 01.05.2026 bis 30.04.2028:
ggf. wird der Vertrag 2 x um jeweils weitere 2 Jahre, wie folgt verlängert.1. OPTION: 01.05.2028 / 30.04.2030 und2. OPTION: 01.05.2030/-30.04.2032