Errichtung MSR- und Gebäudeautomationstechnik im Rahmen des Projektes "Sanierung Experimentierhalle (EH)".
Errichtung der MSR- und Gebäudeautomationstechnik im Rahmen des Projektes "Sanierung Experimentierhalle (EH)".***Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt. Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen. Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung: Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- Datei.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Beschreibung von Referenzprojekten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem "GSI-Formular-Eignung_neu" abgefragten Projektdaten.
Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT die geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen, insbesondere:- Vorlage Gewerbeanmeldung- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebotzum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:- für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall- für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter, Umsätze in den letzten drei Jahren usw.
Nachzuweisendes Fachpersonal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Ausführung der MSR- und Gebäudeautomationstechnik ist speziell ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen.Der verantwortliche Projektleiter und der Vertriebsbeauftragte sind namentlich zu benennen. Bei einem Wechsel der namentlich genannten Personen, ist dies schriftlich mit Benennung des Nachfolgers mitzuteilen.Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI_Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen. Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
Einzureichende Unterlagen:- Mindestlohngesetz - MiLoG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).
- Nachweise Nachunternehmer (VOB/A) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschließlich der Adressdaten zu benennen.Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
- Vorlage Urkalkulation ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Auf Verl