Die Experimentierhalle (EH) der GSI soll umfassend saniert werden. Das Gebäude wurde im Jahre 1971/72 errichtet. Die Experimentierhalle ist als Stahlhalle auf einem massiv errichteten Kellergeschoss ausgeführt. Sie besitzt die Abmessungen von 57,85m Länge und 44,00m Breite. Die Firsthöhe beträgt 14,03m und traufseitig ist das Gebäude 13,43m hoch. OKFFB Kellergeschoss (Ebene 0) befindet sich auf einer Höhe von -3,50m unter OK Gelände. Im Kellergeschoss befinden sich nahezu alle technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme umgebaut bzw. erneuert werden sollen. Im Erdgeschoss befinden sich Bereiche, die zum Teil aus Strahlenschutzgründen mit Stahlbetonblöcken abgetrennt sind. Umlaufend befindet sich auf Höhe des 1.Obergeschosses (Ebene 2) ein Wartungsgang. Dieser befindet sich auf einer Höhe von +5,40m Höhe.
Aüsführung der Elektroinstallationsarbeiten:Installation und Verkabelung von elektrotechnischen Anlagen, Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Kabeltrassen, Steckdosenkombinationen usw.Weitere Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
Während der Ausführung ist besonders auf den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen zu achten; die Nutzung benzinbetriebener Fahrzeuge ist nur auf befestigten Flächen erlaubt.
s.o.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt. Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen. Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung: Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- Datei.