Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
1. Formblatt 05 Teilnahmeantrag mit Eignung
2. Wertung der Teilnahmeanträge
Die vom Bewerber benannten fünf Anwälte/Anwältinnen können jeweils eine wesentliche Projektbeteiligung (punktuelle Tätigkeiten im Projekt oder Vertre-tungen reichen nicht aus) bei Projekttypologien der nachbenannten Ziffern 2.1 bis 2.3 mit einem Bauvolumen von jeweils zumindest 100 Mio. Euro nachweisen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
Referenzen für unterschiedliche Projekttypologien (für jeden einzelnen An-walt/jede Anwältin gesondert zu ermitteln, wobei benannte Referenzprojekte von mehreren Anwälten/Anwältinnen genutzt werden können und zudem für die nachbenannten Projekttypologie mehrfach herangezogen werden können). Voraussetzung ist die wesentliche Mitarbeit an einem solchen Projekt (punktu-elle Tätigkeiten im Projekt oder Vertretungen reichen nicht aus) unter Angabe der im Rahmen des zivilen Baurechts oder öffentlichen Baurecht, Verwaltungs-recht oder Vergaberecht wahrgenommenen Aufgaben.
Unter 100 Mio. Euro = Ausschluss
über 100 Mio. Euro = 20 Punkte
über 350 Mio. Euro = 30 Punkte
über 500 Mio. Euro = 50 Punkte
über 750 Mio. Euro = 80 Punkte
über 900 Mio. Euro = 100 Punkte
2.1 Tätigkeit des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbau-Projekt im Bereich der technischen Infrastruktur oder Forschungsein-richtung mit einem öffentlichen oder diesem vergaberechtlich gleichgestellten Auftraggeber (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276).
2.2 Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt unter Verwendung von Bundesmitteln und/oder sonsti-gen Fördermitteln (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276).
2.3 Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt mit einer Einbindung in eine komplexe Projektstruktur mit einem Vertragsmanagement, einer Einkaufsabteilung, einer Rechtsabtei-lung, einen zuständigen Landes- und/oder Bundesministerium mit einem Bau-volumen (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276).
Die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten aufaddierten Punktzahl aus den zuvor beschriebenen Auswahlkriterien werden im weiteren Verfahren zur An-gebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Auswahlkriterium zu Ziffer 2.3. (Hochbau-Projekt mit einer Einbindung in eine komplexe Projektstruktur).
II. Leistungskriterien
Preis : Leistung = 70 : 30
Das Zuschlagskriterium "Preis" wird nach der linearen Interpolationsmethode zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 700 bis 0 Punkten festgelegt. 700 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme als maximal zu erreichende Punktezahl. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wer-tungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkte-bewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpo-lation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (gerundet).
Die maßgebliche Formel lautet:
PktBieter = ((2 x Preismin - Preisang) / Preismin) x Pktmax,
Legende:
PktBieter = vom Bieter erreichte Punktzahl
Pktmax = maximal zu erreichender Punktzahl (hier: 700 Punkte)
Preisang = vom Bieter angebotener Preis
Preismin = niedrigster Preis im Vergleich aller wertbaren Angebote
Insgesamt können bei dem Zuschlagskriterium "Preis" maximal 700 Punkte er-reicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 70%.
Leistungskriterien:
Auftragsabwicklungskonzept:
In dem "Auftragsabwicklungskonzept" hat der Bieter darzulegen, auf welche Art und Weise er beabsichtigt, die hier ausgeschriebene Leistung abzuwickeln. In dem Konzept hat der Bieter insbesondere die in den Vergabeunterlagen ge-machten Angaben zu dem Projekt sowie Art und Umfang der vorliegend zu ver-gebenden Leistungen bei seinen Darstellungen zu berücksichtigen.
Maximal werden 10 Punkte vergeben.
Die Darstellung des Bieters soll insbesondere folgende Themenkomplexe be-schreiben:
a) Darstellung der auftragsnehmerseitigen Organisationsstruktur unter Benennung der einzusetzenden Anwälte/ Anwältinnen und deren geplante zeitliche Ressourcen;
b) Benennung des Hauptansprechpartners/-partnerin und dessen/deren Vertretung;
c) Darstellung der Stellvertretungs- und Nachfolgeregelung bei Urlaub, Krank-heit oder sonstiger Personalveränderungen bei dem Auftragnehmer
d) Darstellung von Reaktionszeiten (zum Beispiel unter Berücksichtigung von Vor-Ort-Abstimmungsterminen, vgl. Vertrag §6 (1) etc.)
e) Eingesetzte IT-Lösung und Umgang mit Datenschutz