Art und Umfang der Leistung können der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die DAK-Gesundheit hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils bis zu ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt werden.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten.Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (Interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.
Bewertet wird das vom Bieter eingereichte Konzept anhand der nachfolgend festgelegten Zuschlagskriterien:
Ziel der Konzepteinreichung ist es, nachzuweisen, dass die Leistungen entsprechend den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung qualitativ hochwertig erbracht werden.Die Darstellungen bzw. Inhalt der eingereichten Konzepte werden Bestandteil des Vertrages und sind während der Vertragslaufzeit vom Bieter/späteren Auftragnehmer zwingend einzuhalten. Der Bieter hat ein Konzept einzureichen. Hierbei muss er auf alle nachfolgend aufgeführten Aspekte eingehen. Für das Konzept hat die Auftraggeberin formelle und inhaltliche Anforderungen sowie einen Bewertungsmaßstab aufgestellt
Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann.
Die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen entsprechen dem Gesetz.
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!