Bitte beachten Sie, dass die Eignungskriterien aufgrund der Formatvorgaben des Vergabemanagementsystems sowie des Amtsblattes der EU in der nachfolgenden Systematik aufgeführt sind. Die DAK-Gesundheit hat keinen Einfluss auf das Format der Darstellung der Eignungskriterien. Aus diesem Grund werden die Eignungskriterien zusätzlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "A1_Eignungskriterien" strukturiert aufgeführt. Bei Widersprüchen zwischen den in der Bekanntmachung und dem Dokument A1_Eignugnskriterien aufgeführten Eignungskriterien ist das Dokument A1_Eignungskriterien maßgeblich. Folgende Eignungskriterien sind im Vergabeverfahren festgelegt:
"3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen früher ausgeführter und abgeschlossener Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind.
Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mindestens folgende Angaben zu erbringen:
-Bezeichnung des Referenzobjektes
-Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse)
-Beschreibung des Leistungsgegenstandes
-Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand
-Leistungszeitraum (nicht älter als 3 Jahre)
-Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages (freiwillige Angabe in Euro inkl. MwSt.)
-Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden
-Beschreibung der Teilleistungen, die durch Subunternehmer ausgeführt wurden/werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Inhaltliche Mindestanforderung:
Es sind mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Es werden nur die ersten zwei eingereichten Referenzen brücksichtigt. Die Referenzen sind entsprechend zu nummerieren."
"3.2 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie sowie über die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2).
Inhaltliche Mindestanforderung:
Die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen muss mindestens 2 betragen. "