Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, ein Cloud Center of Excellence (CCoE) mit einem strategischen Vertragspartner zu etablieren.
Ziel ist die Nutzung von Cloud-Komponenten zur flexibleren und schnelleren Umsetzung neuer Anforderungen, Anwendungen, Apps und Schnittstellen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung. Das CCoE soll sich dediziert mit Cloudsystemen, deren Nutzung sowie der Weiterentwicklung und dem Betrieb einer hybriden Integrationsplattform befassen. Diese Plattform verbindet bestehende und zukünftige On-Premises-Infrastrukturen und -Anwendungen mit Cloud-Infrastrukturen und -Diensten der DAK-Gesundheit. Der Auftrag umfasst den Cloud-Betrieb des CCoE unter Berücksichtigung höchster Anforderungen an Verfügbarkeit, Informationssicherheit und Datenschutz, um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der GKV auch zukünftig sicherzustellen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Aufbau und Betrieb des Cloud Center of Excellence (nachfolgend kurz "CCoE") der DAK-Gesundheit.
Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen als Managed Services. Managed Services bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragnehmerin, einen definierten Service im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung erbringt. Dazu gehört auch die Schaffung aller notwendigen technischen, organisatorischen und prozessualen Voraussetzungen sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Der Auftragnehmer stellt die dafür notwendigen personellen Ressourcen bereit.
Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden (Anlage Nr. A1)
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 1-mal um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Sie endet jedoch spätestens nach 60 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung vorzeitig endete.
§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
keine
Zusätzliche Informationen zur NachforderungUnvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätze - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 2.2).
Die Umsatzerlöse tätigkeitsbezogener Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 15 Mio EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Eigenerklärung Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als fünf (5) Kalenderjahre zurückliegend- Einsatz im Bereich Dev/Ops, inklusive Infrastruktur, Tools und agiler Vorgehensweise- Aufzeigen der Kompetenz für Umsetzungen von DevOps Projekten unter Nutzung marktüblicher und marktgängiger Infrastruktur, Tools und Prozessen
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.1).
Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen:- davon innerhalb der EU: 5 (5 von 5)- davon in der Finanz-/Versicherungsbranche innerhalb der EU: 2 (2 von 5)- davon bei einem Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist: 2 (2 von 5)
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage B2, Ziffer 3.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eigenerklärung Qualifikationen pro Entwicklerteam - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass in einem Vier-Personen-Entwicklerteam alle erforderlichen Qualifikationen abgedeckt werden können
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.2).
Eigenerklärung zu den Mitarbeitenden - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich IT-Dienstleistungen gesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über die Anzahl der fachlichen Mitarbeitenden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Fachliche Mitarbeitende in o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich Dev/Ops, inklusive Infrastruktur, Tools und agiler Vorgehensweise
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.4).
Die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich IT-Dienstleistungen gesamt muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 100 betragen.
Die Anzahl der Mitarbeitenden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 50 betragen.
Abgabe einer Scientology-Erklärung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, in der dieser jeweils versichert, dass
a) das Unternehmen nicht nach der "Technologie von L. Ron Hubbard" geführt wird und diese auch nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses anwendet oder sonst verbreitet,b) die Unternehmensleitung im Rahmen der Geschäftsführung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht die Teilnahme an Kursen und Seminaren nach der "Technologie von L. Ron Hubbard" empfiehlt oder genehmigt,c) die Unternehmensleitung der "Technologie von L. Ron Hubbard" im Zusammenhang mit den zu erbringenden vertraglichen Leistungen ablehnt.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 4.1 ).
Unternehmensreferenzen - Die jeweiligen Kriterien und Gewichtungen sind dem Dokument A2 TNW Eignungskriterien zu entnehmen.
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || ""1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || ""1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "