Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines spezialisierten Anbieters für Workshops in konfliktbehafteten, komplexen und schwierigen Verhandlungssituationen.
Die ausgeschriebene Leistung dient der Befähigung verhandelnder Mitarbeitender der DAK-Gesundheit, Verhandlungen strategisch zu planen, Eskalationen professionell zu steuern und auch unter Druck tragfähige, nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einem praxisnahen Austausch sowie der individuellen Anpassung der Workshopinhalte an die Bedarfe der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer soll gezielt auf konkrete Fragen und Herausforderungen eingehen und die Teilnehmenden bedarfsgerecht unterstützen.Gesucht wird ein Anbieter mit nachweislicher Erfahrung in der Durchführung von Workshops für Verhandlungsführende in Hochrisiko-, Krisen- und Konfliktverhandlungen sowie in der strategischen Beratung von Organisationen mit komplexen Entscheidungsstrukturen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit den Vertrag 2 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die Workshops und die Evaluationen sollen vorzugsweise in den Räumlichkeiten der DAK-Gesundheit stattfinden. Beispielhaft bieten sich Räumlichkeiten in Bruchsal, Bad Segeberg oder Hamburg an. Der konkrete Durchführungsort wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (unter Berücksichtigung des Wohnorts der Teilnehmenden) festgelegt.
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Das zuvor durchgeführte offene Verfahren wurde aufgehoben, da keine geeigneten Angebote eingegangen sind. Auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zur Sicherstellung der Verfahrenskontinuität und Transparenz werden ausschließlich die Unternehmen beteiligt, die bereits im Rahmen des aufgehobenen Verfahrens ihr Interesse bekundet haben. Die Auftragsbedingungen wurden beibehalten.
In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!