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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung zur Entwicklung, Koordination und Durchführung eines Programms ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.04.2026
05.05.2026 12:00 Uhr
19.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

DAK-Gesundheit
DE811462382
Nagelsweg 27-31
20097
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabestelle@dak.de
+49 000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
000
Bundeskanzlerplatz 2
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung, Koordination und Durchführung sowie die Evaluation eines Programms zur Gesundheitsförderung und Prävention für Kindertagesstätten (Fachlos 1).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen lassen sich grob in mehrere Schritte (Phasen) untergliedern, die erst nach Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer und der DAK-Gesundheit feinabgestimmt werden:

- Schritt 1: Aufbau der Arbeitsstruktur / Erstellen eines Projektplans
- Schritt 2: Schritt 2: Konzeptions- und Entwicklungsphase
- Schritt 3: Implementierungsphase
- Schritt 4: Umsetzungs- und Evaluationsphase

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung verschiedener Konzepte. Die Konzepte haben die Ausgangslage, die Zielsetzung und Zielgruppen des Vorhabens einzuordnen, den Lösungsansatz, die erforderlichen Ressourcen, eine Zeitplanung, Risiken und Erfolgsfaktoren sowie eine klare und nachvollziehbare Planung und Vorgehensweise (Maßnahmen und Methodik) des Auftragnehmers zu beschreiben.

Die Konzepte müssen schlüssig und für andere nachvollziehbar, d.h. verständlich und prägnant geschrieben sein.

Folgende Konzepte sind nach der Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer zu erstellen:

1. Programmkonzept inkl. Schulungskonzept: bis zum 30.06.2027 gemäß Abschnitt 2.2.1 der Leistungsbeschreibung

2. Websitekonzept: innerhalb von 10 Tagen im Anschluss an den Workshop gemäß Abschnitt 2.2.2 der Leistungsbeschreibung

3. Evaluationskonzept: Grobkonzept innerhalb von 10 Tagen im Anschluss an den Workshop gemäß Abschnitt 2.2.3 der Leistungsbeschreibung, Ausarbeitung Evaluationskonzept bis zum 30.06.2027

Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung zum Fachlos 1 (Anlage Nr. B1) entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

Die Rahmenvereinbarung kommt mit dem Zugang der Mitteilung über die Erteilung des Zuschlages an den Auftragnehmer zustande und endet am 31.07.2030. Die Programmlaufzeit für jede Einrichtung beträgt: 2 Jahre und beginnt erstmalig zu Beginn des Kitajahres 2027/2028.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages um ein (1) Jahr über das Vertragsende hinaus zu verlängern. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten zum Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem Laufzeitende gem. Absatz 1. Die Option der Verlängerung um ein Jahr kann zweimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.07.2032. In diesem Fall beträgt die maximale Gesamtlaufzeit 68 Monate inklusive der Phase vor Projektstart.

Darüber hinaus enthält die Rahmenvereinbarung eine Nachlaufzeitregelung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen für eine maximale Dauer von sechs (6) Monaten auch nach Vertragsende zu erbringen bzw. bis zum Ende des laufenden Schuljahres, sofern die Laufzeit des Präventionsprogramms über die Vertragslaufzeit hinausgeht. Soweit ein Follow-up-Gespräch 12 Monate nach Programmende vorgesehen ist und dieses aufgrund des letzten Programmjahres nach dem regulären Vertragsende liegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Leistung auch nach Vertragsende zu erbringen. Die Vergütung hierfür ist durch die vereinbarte Gesamtvergütung abgegolten.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die weiteren Angaben zur Leistung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bezieht sich auf beide Lose zusammen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
24.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYT8DNF75Y

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

keine

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versiche-rungsinstitutes im
marktüblichen Umfang oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU und Erklärung, dass
diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Haftpflichtversicherung muss eine
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden von mindestens 3.000.000, - Euro pro
Schadensfall, jährlich zweifach maximiert aufweisen und ist vom Auftragnehmer über die gesamte
Vertragslaufzeit in dieser Höhe auf-rechtzuerhalten.

oder

Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, jedoch im Falle einer Beauftragung
rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten
wird.

(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1),

Musskriterium; erfolgt kein Nachweis oder eine Eigenerklärung über die Anlage A2, Ziffer 2.1 wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Es ist vom Bewerber ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) zu erbgringen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6
Monate sein

oder ggf.

Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass nach Maßgabe der
jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bestehen bzw.
erforderlich sind.

(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2),

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft fügen Sie Ihrem Antrag die Handelsregisterauszüge oder alternativ die
vorgenannte Erklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bei.

Musskriterium; erfolgt kein Nachweis oder eine Eigenerklärung über die Anlage A2, Ziffer 2.2 wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über Fähigkeit zur komplexen organisatorischen Koordination mehrere paralleler Gesundheitsförderungsprojekte in verschiedenen Einrichtungen unter verschiedenen regionalen Bedingungen - Nachweis der Fähigkeit der zur komplexen organisatorischen Koordination mehrere paralleler
Gesundheitsförderungsprojekte in verschiedenen Einrichtungen unter verschiedenen regionalen Bedingungen. Der
Bieter hat die folgenden Anforderungen kumulativ durch entsprechende Angaben im Rahmen einer Eigenerklärung zu
bestätigen:

a) über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten,
(Angabe Zeitraum)

b) eine parallel laufende Begleitung und Koordination von mindestens 400 Einrichtungen aus Kita und/oder
Schule,
(Angabe Anzahl Einrichtungen)

c) in Form von gesundheitsförderlichen Programmen zu mindestens 2 Handlungsfeldern gem. GKV Leitfaden
Prävention
(Angabe Handlungsfelder)

d) mit Personaleinsatz in Kita und/oder Grundschule in mind. 8 Bundesländern
(Angabe Anzahl Bundesländer)

Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A2 oder sind Mindestanforderungen nicht erfüllt , Ziffer 3.1 wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Zum Nachweis der Eignung ist mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt einzureichen, das die in Ziffer 3.2.1.1 bis 3.2.1.2 genannten Mindestkriterien erfüllt.
Die in Ziffer 3.2.1.1 bis 3.2.1.2 genannten Mindestkriterien können aber auch durch mehr als ein Referenzprojekte nachgewiesen werden.

Dann gilt:
--> Die Unterkriterien zu Ziffer 3.2.1.1 (Unterkriterien 1 bis 6) müssen alle kumulativ innerhalb derselben Referenz erfüllt sein.

--> Die Unterkriterien zu Ziffer 3.2.1.2 (Unterkriterien 1 bis 4) müssen alle kumulativ innerhalb derselben Referenz erfüllt sein.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Mitglieder insgesamt die geforderte Anzahl und Mindestanforderung an vergleichbaren Referenzprojekten nachweisen.

Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft auf Referenzen eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), ist in der Referenztabelle unter "Auftragnehmer" der Name des anderen Unternehmens einzutragen.

Musskriterium; sind Mindestanforderungen in Anlage A2, Ziffer 3.2 nicht erfüllt wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Auswahlkriterien Referenzen - Bewertungsmaßstab bei mehr als 3 Bewerbern: Liegen die in Ziffer 3.2.1 geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen sowie alle weiteren Eignungsanforderungen bei mehr als drei (3) Bewerbern vor, werden diese wie folgt bewertet:

(Nachzuweisen durch "A2_TNW Eigenerklärung zur Eignung").

In jedem Auswahlkriterium ist anzugeben, im Rahmen welcher der unter Zuffer 3.2.1 genannten Referenzen diese erfüllt wurden. Auch die Auswahlkriterien können innerhalb derselben Referenz oder durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden. In jedem Fall muss sich das Auswahlkriterium auf den richtigen Block beziehen, dessen Mindestanforderungen nach Ziffer 3.2.1 auch erfüllt sein müssen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
666,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Auswahlkriterien zu Eigenerklärung 3.1 - Bewertungsmaßstab bei mehr als 3 Bewerbern: Liegen die in Ziffer 3.1 geforderten Mindestanforderungen sowie alle weiteren Eignungsanforderungen bei mehr als drei (3) Bewerbern vor, werden diese wie folgt bewertet:
(Nachzuweisen durch "A2_TNW Eigenerklärung zur Eignung"). Die Bewertung der im Folgenden genannten Auswahlkriterien richtet sich nach den Angaben im Rahmen der Eigenerklärung in Ziffer 3.1 ohne, dass es einer Angabe von konkreten Referenzprojekten bedarf:

3.2.3.1 Bundesweite Umsetzung= Projekt oder Projekte wurden in mehr als 8 Bundesländern oder bundesweit angeboten
und durchgeführt.

Die Bepunktung richtet sich nach der im Rahmen der Eigenerklärung 3.1 benannten Anzahl an Bundesländern
unter Zifer d).

3.2.3.2 Selbstständige Ansprache der geforderten 400 Kitas bzw. Schulen zu Akquisezwecken
Die Bepunktung richtet sich nach der im Rahmen der Eigenerklärung 3.1 getätigten Angabe in Ziffer e).

3.2.3.3 Anzahl der parallel betreuten Einrichtungen über 400. Die Bepunktung richtet sich nach der im Rahmen der Eigenerklärung 3.1 getätigten Angabe in Ziffer b).

3.2.3.4 Umsetzung von mehr als 2 Handlungsfeldern. Die Bepunktung richtet sich nach der im Rahmen der Eigenerklärung 3.1 getätigten Angabe in Ziffer c).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
334,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB

(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1).

1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue

(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2).

1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden

(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung