Gegenstand der Beschaffung ist die projektspezifische Beratungs- und Unterstützungsleistung im IT-Servicemanagement der IT-Organisation der DAK-Gesundheit.
Diese Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind in drei Lose unterteilt, wobei jedes Los darauf ausgerichtet ist, spezialisierte Beratung, Unterstützung und Expertise in den jeweiligen Themenfeldern zu adressieren:
- Los 1, Umsetzungsbegleitung und Etablierung des IT-Servicemodells mit dem Service Provider BITMARCK: Gegenstand von Los 1 sind die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur fachlich-kommerziellen Vorbereitung und Preisverhandlung der Betriebsleistungsscheine, die Transformationsbegleitung sowie die nachhaltige Verankerung des neuen IT-Servicemanagement-Modells innerhalb der Organisation der DAK-Gesundheit. Die Leistungen dieses Loses sind inhaltlich eng miteinander verzahnt und dienen gemeinsam der operativen Vorbereitung, Umsetzung und Befähigung im neuen IT-Servicemanagement der DAK-Gesundheit.
- Los 2, regelmäßiger Benchmark der BITMARCK-Betriebsleistungen: Gegenstand von Los 2 sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung eines strukturierten, methodisch konsistenten, Benchmarkings von Preisen je Leistungs-/Preisobjekt der Betriebsleistungsscheine. Die Leistungen dieses Loses sind fachlich eigenständig, methodisch unabhängig von den Leistungen der übrigen Lose und dienen der Herstellung von Markttransparenz als Entscheidungsgrundlage.
- Los 3, Ausweitung des Servicemodells auf weitere Provider: Gegenstand von Los 3 sind die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Herleitung von "Make or-Buy-Entscheidungen unter Berücksichtigung der vertraglichen Mindestlaufzeiten der Betriebsleistungsscheine. Die Leistungen dieses Loses dienen der strategischen Entscheidungsunterstützung sowie der vergabekonformen Vorbereitung möglicher Folgemaßnahmen und sind inhaltlich von den operativen Umsetzungsleistungen der übrigen Lose getrennt.
Die DAK-Gesundheit hat einseitig das Recht, diesen Vertrag einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
A2_Eigenerklärung Eignung je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || ""1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || ""1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || ""4.1 Eigenerklärung zu Vertragsverhältnissen zum IT-Dienstleister BITMARCK
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 4.1). || ""4.2 Abgabe einer Scientology-Erklärung
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 4.2). || "