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Verfahrensangaben

Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.04.2026
20.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

DAK-Gesundheit
DE811462382
Nagelsweg 27-31
20097
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabestelle@dak.de
+49 000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
000
Bundeskanzlerplatz 2
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit Verlängerungsoption zur rechtssicheren, wirtschaftlichen und transparenten Beschaffung von Microsoft-Lizenzen auf Basis des BMI-Konzernvertrages (Preisstaffel A).
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere den Abruf von Microsoft-Lizenzen aus dem Volumenlizenzvertrag, Lizenz- sowie Lösungs- und Produktberatung, Begleitung von Microsoft-Audits, Portalunterstützung und Informationsdienste. Darüber hinaus sind strategische Beratungs- und Analyseleistungen sowie Schulungen gesondert vergütungsfähig. Optional abrufbar sind elektronische Anbindung, technische Unterstützung und transaktionale Services.
Neben der operativen Abwicklung des Lizenzbezugs soll der Auftragnehmer die DAK-Gesundheit bei der wirtschaftlichen Steuerung und Weiterentwicklung der Microsoft-Lizenz- und Cloud-Landschaft unterstützen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrages zur rechtssicheren, wirtschaftlichen und transparenten Beschaffung von Microsoft-Lizenzen auf Basis des BMI-Konzernvertrages (Preisstaffel A) sowie zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung definierten Dienstleistungen.
Die DAK-Gesundheit stützt ihre Microsoft-Lizenzbeschaffung auf die Rahmenbedingungen des zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft geschlossenen Microsoft Business and Services Agreement (MBSA) einschließlich der zugehörigen Plattform- und Komponentenvereinbarungen (BMI-Konzernvertrag).
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche:

- Unterstützung des Auftraggebers beim Erwerb der entsprechenden Produkt- und Nutzungsrechte von Microsoft sowie beim Abruf der zu bestellenden Lizenzen aus dem Enterprise Agreement (EA), dem Server and Cloud Enrollment (SCE), den Online Services sowie dem Select Plus Vertrag und Übernahme deren Abwicklung,
- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Vertrags- und Lizenzmodelle auf Basis des BMI-Konzernvertrages, einschließlich nutzungsabhängiger, nutzerbasierter sowie hybrider Lizenzierungsformen,
- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Microsoft-Produkte und -Technologien, insbesondere bei der Bewertung unterschiedlicher Nutzungsszenarien (On-Premises, Online, Hybrid) sowie bei architektonischen und technologischen Entscheidungsprozessen,
- Strategische Beratungs- und Analyseleistungen im Microsoft-Umfeld zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung der Microsoft-Lizenz-, Vertrags- und Cloud-Strategie sowie zur Bereitstellung belastbarer Entscheidungsgrundlagen,
- Unterstützung im Falle eines Microsoft Software-Audits, einschließlich fachlicher Beratung, Begleitung der Kommunikation mit Microsoft sowie Aufbereitung lizenzrelevanter Daten,
- Erbringung von Schulungsleistungen, sowohl in Form aktueller Microsoft Official Courses als auch praxisorientierter Workshops und individueller Schulungsformate,
- Unterstützung bei der Verwaltung von Verträgen, Lizenzen und Produkten in den relevanten Microsoft-Portalen,
- Bereitstellung von Informationsdiensten im Microsoft-Umfeld,
- optional abrufbar: elektronische Anbindung für die Abwicklung, technische Unterstützung sowie transaktionale Services.

Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern.

Neben der operativen Abwicklung des Lizenzbezugs soll der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der wirtschaftlichen Steuerung und Weiterentwicklung der Microsoft-Lizenz- und Cloud-Landschaft unterstützen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr, die durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers ausgeübt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optional können elektronische Anbindung für die Abwicklung, technische Unterstützung sowie transaktionale Service abgerufen werden.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYT75FJ6VL

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.

WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

18
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.

Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend
- erbracht im Bereich Microsoft/Cloud

Es sind 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

3.2 Eigenerklärung zu Zertifizierungen - - Nachweis der offiziellen Partnerschaft für folgende Microsoft Solution Partner Designations:
1. Azure
2. Modern Work
3. Security
4. Business Applications
5. Data & AI

- Umweltmanagementmaßnahmen: Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN 14001 (in der aktuell gültigen Fassung) oder eine gleichwertiger Bescheinigung

- Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement: Nachweis über gültige Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) oder eine gleichwertige Bescheinigung

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

3.3 Eigenerklärung zum eingesetzten Personal - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über das Sprachniveau des eingesetzten Personals.

Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mind. C1 Niveau.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1)."

1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2)."

1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3)."

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung