Bitte beachten Sie, dass die Eignungskriterien aufgrund der Formatvorgaben des Vergabemanagementsystems sowie des Amtsblattes der EU in der nachfolgenden Systematik aufgeführt sind. Die DAK-Gesundheit hat keinen Einfluss auf das Format der Darstellung der Eignungskriterien. Aus diesem Grund werden die Eignungskriterien zusätzlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "A1_Eignungskriterien" strukturiert aufgeführt. Bei Widersprüchen zwischen den in der Bekanntmachung und dem Dokument A1_Eignugnskriterien aufgeführten Eignungskriterien ist das Dokument A1_Eignungskriterien maßgeblich. Folgende Eignungskriterien sind im Vergabeverfahren festgelegt:
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || "
"1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || "
"1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "