Gegenstand der Leistung ist die Überlassung qualifizierter Mitarbeitender im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) zur Unterstützung der IT-Organisation der DAK-Gesundheit bei der Wahrnehmung fachlich, technisch und organisatorischer Aufgaben.
Zur sachgerechten Strukturierung der Bedarfe ist die Ausschreibung in fünf Lose unterteilt. Jedes Los bildet einen fachlich abgegrenzten Aufgaben- und Kompetenzbereich ab und dient der gezielten Abdeckung spezifischer Qualifikationsprofile innerhalb der IT-Organisation der DAK-Gesundheit. Die einzelnen Lose adressieren jeweils unterschiedliche Fachbereiche sowie die Aufgabeninhalte und Skill-Profile.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
A2_Eigenerklärung Eignung je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Bestehen einer im Rahmen und Umfang marktüblichen und einer dem Vertrag angemessenen Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 2.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
2.2 Nachweis einer ausreichenden Bonität - Mindestens befriedigende Bonität nach Maßgabe des Bonitätsindex nach Creditreform zum 31.12.2025 oder später bzw. entsprechende Ausfallwahrscheinlichkeit anderer anerkannter Bonitätsindizes (z.B. DSGV-Rating)
(Nachzuweisen durch Vorlage Nachweis),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Bonität von allen Mitgliedern vorhanden sein und nachgewiesen werden.
Musskriterium; erfolgt kein Nachweis wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als fünf (5) Kalenderjahre zurückliegend- Einsatz im tätigkeitsbezogenen Bereich- Aufzeigen der Kompetenz für auftragskonforme Umsetzungen
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.- davon innerhalb der EU: 5 (5 von 5)- davon in der Finanz-/Versicherungsbranche innerhalb der EU: 3 (3 von 5)- davon bei einem Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist: 2 (2 von 5)- davon bei einem Sozialversicherungsträger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: (1 von 5)
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 3.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.2 Abdeckung der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte durch das vorhandene Personal - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, wieviel der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte durch das vorhandene Personal abgedeckt werden.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2).
Die Abdeckung der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte (Anlage B1c_Anhang-3 Profile-Katalog / entsprechende Loszuordnung) durch das vorhandene Personal muss 100% betragen.
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A2, Ziffer 3.2 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.3.1 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern (1/2) - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden mit einschlägiger Ausbildung und mehrjähriger Erfahrung in der Mitarbeit im aufgezeigten Bereich im regulatorischem Umfeld, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.3).
Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der fachlichen Mitarbeiter muss mindestens 2 Jahre betragen.
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 3.3 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.3.2 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern (2/2) - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die durchschnittliche Jahre der Berufserfahrung der Mitarbeiter mit einschlägiger Ausbildung und mehrjähriger Erfahrung im aufgezeigten Bereich im regulatorischem Umfeld, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen.
Die durchschnittlichen Jahre der Berufserfahrung der fachlichen Mitarbeiter muss mindestens 6 Jahre betragen.
3.4 Jahre der Geschäftstätigkeit - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Jahre der Geschäftstätigkeit im aufgezeigten Bereich.
Bei einem reinen Wechsel der Rechtsform zählen die Jahre der Geschäftstätigkeit im aufgezeigten Bereich des Vorunternehmens mit.
Bei einer Fusion mit einem oder Zukauf eines Drittunternehmens zählen die Jahre der Geschäftstätigkeit im aufgezeigten Bereich eines fusionierten oder gekauften Unternehmens mit, sofern das betroffene Unternehmen über eine höhere Anzahl an Jahren der Geschäftstätigkeit im tätigkeitsbezogenen Bereich verfügt und die Mehrzahl der Mitarbeitenden des betroffenen Unternehmens mit übergegangen sind.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.4).
Die Jahre der Geschäftstätigkeit des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft muss 10 Jahre betragen.
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A2, Ziffer 3.4 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || ""1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || ""1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "
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