Vergabe von Leistungen der technischen Anlagenplanung und Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für den Neubau einer Flusswasser-Wärmepumpe
Die Stadtwerke Heidelberg erstellen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze einen Transformationsplan zur Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien und zur Dekarbonisierung der eigenen Wärmenetze. Als ein Baustein des Transformationsplans ist die Errichtung einer Flusswasser-Wärmepumpe mit Einlaufbauwerk am Neckar geplant. Die aus dem Oberflächenwasser des Neckar gewonnene Wärme soll in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg eingespeist werden.Das Gesamtprojekt umfasst neben dem Hauptgebäude der Wärmegewinnung in der heutigen Grünfläche zwischen Berliner Straße, Vangerowstraße und Iqbal-Ufer ein Bauwerk zur Entnahme und Wiedereinleitung von Oberflächenwasser am linken Neckar-Ufer im Unterwasserbereich der Ernst-Walz-Brücke
Ein Bieter hat erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße aus Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen spätestens bis Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist.
Der Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Der Vertrag darf gemäß § 134 GWB frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation in Textform geschlossen werden.
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen ist der 15.07.2026. Frist für die Antragsstellung zur Teilnahme ist der 22.07.2026
über Vergabemanagementsystem (VMS)
Teilnahmebedingungen, Grundsätze / Eigungsprüfung - Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden wollen, müssen den festgelegten Eignungskriterien genügen. Diese sind:
Fristgerechte Einreichung des Teilnahmeantrags mit allen geforderten Unterlagen (elektronisch) über die Vergabeplattform. Hinweis: Die Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen (insbesondere Dokument 1.2 - Eigenerklärung zur Eignung) in Textform und Erfüllung aller sich daraus ergebenden AnforderungenFür Bewerbergemeinschaften gilt: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist und in der alle Mitglieder aufgeführt sind (siehe Dokument "Bewerbergemeinschaft"). Der mit der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist zu bezeichnen und es ist zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt.Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB erfolgen als Eigenerklärung im Dokument 1.2 (Eigenerklärung zur Eignung), Gleiches gilt für die Angabe über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5,0 Mio. EUR für Personen und sonstige Schäden.
Teilnahmebedingungen - Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner (hier Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und entsprechende Bietergemeinschaften). Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landes-recht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Dokument 1.5) abzugeben. Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufge-forderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassenDer Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe geeignet sind. Weiterhin hat er auf Verlangen der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen mitzuteilen. Das Dokument 1.4. muss verwendet werden
Umsatz - Als prinzipiell geeignet werden Unternehmen eingestuft, die folgendes Mindestkriterien einhalten:Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr. Als vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Planungsleistungen der Anlagentechnik Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 7 / 8 gemäß §§ 53 ff HOAI anzusehen
Referenzen - Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber außerdem in Form der Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten gegliedert nach den Leistungsbereichen:
A Anlagentechnik Technische Ausrüstung - Wärmepumpen-Aggregate gemäß §§ 53 ff HOAIB Anlagentechnik Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 7 / 8 gemäß §§ 53 ff HOAIC Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAID Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI
Die Referenzen nach sind jeweils durch Einreichung des Dokuments 1.3 "Referenzprojekte" in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Dabei ist je Referenz ein Dokument auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus der Tabelle des Dokumentes 1.0, Punkt 10.4.3 ff.. Die dort in der zweiten und dritten Spalte genannten Punktzahlen dienen der Auswahl der zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber.
Haftpflichtversicherung - Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen:für Personenschäden: 5.000.000,- Eurofür sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,- EuroBei mindestens dreifacher Maximierung je Versicherungsjahr.
keine