Teilnahmeberechtigte - Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner (hier Gebäudeplanung, Tragwerksplanung und entsprechende Bietergemeinschaften).
Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.
Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Dokument 1.5) abzugeben.
Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe geeignet sind. Weiterhin hat er auf Verlangen der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen mitzuteilen. Das Dokument 1.4. muss verwendet werden.