10.1 Zu Formblatt 124_LD:
Bestätigungen des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung der Leistung sind im Rahmen der Referenzliste nicht erforderlich. Die Einholung etwaiger Bestätigungen bleibt jedoch vorbehalten.
10.2 Zu II.2.7) der Bekanntmachung (Laufzeit des Vertrages):
Der Vertrag beginnt am 01.11.2023 und ist unbefristet. Weitere Informationen können dem Gebäudedienstleistungsvertrag entnommen werden.
10.3 Der Bieter hat im Gebäudedienstleistungsvertrag unter § 5 (Vergütung, "EUR-Felder") die Netto- und die Bruttosumme aus Anlage 1 Preisblatt einzutragen als Saisonbetrag (01.11.-30.04.). Dies kann handschriftlich geschehen.
Sofern einzelne Positionen nicht mit einem Preis versehen werden, ist das gesamte Angebot ungültig. Die aus den Einzelpreisen resultierende Bruttosumme ist in das Angebotsschreiben Formblatt 633 zu übertragen.
10.4 Die einzureichenden Unterlagen sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631) bzw. dem Angebotsschreiben (Formblatt 633) zu entnehmen. Unvollständige Angebotsunterlagen führen zum Ausschluss.
10.5 Die in den Leistungsbeschreibungen dargestellten Skizzen/Lagepläne dienen lediglich der Orientierung und entbinden den Bieter bzw. Auftragnehmer in keiner Weise von einer eigenständigen Besichtigung der ausschreibungsgegenständlichen Liegenschaften. Die Grundstücke sind i.d.R. frei zugänglich und können jeder Zeit besichtigt werden. Fragen zu den Örtlichkeiten beantwortet die Vergabestelle.