Allgemeines
Die Vergabeunterlagen mit all seinen Teilen sind allein Grundlage zur Erstellung des Angebotes. Jedwede Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig; mitübersandte Vordrucke sind zu verwenden. Sollte der Bieter Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen feststellen, so hat er die Angebotsstelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
Bieterfragen:
Bieterfragen werden ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal beantwortet.
Alle Antworten zu Bieterfragen oder sonstige Mitteilungen der Vergabestelle werden Bestandteil des Vertrags. Die Bieter haben selbstständig dafür Sorge zu tragen, die Nachrichten abzurufen. Ruft ein Bieter die Nachrichten nicht ab, so kann er dadurch bedingte Verzögerungen nicht zur Begründung des Wunsches nach Fristverlängerung oder zur Begründung einer Rechtsverletzung heranziehen.
Datenschutz:
Speicherung von Bieterdaten:
Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können.
DSGVO Hinweis - Anmerkung zur Angabe von Referenzen:
Bei anzugebenden Kontaktdaten von Referenzen handelt es sich um Kontaktdaten juristischer Personen (Unternehmensangaben), welche zur Prüfung der Eignungsfähigkeit des Bieters erforderlich sind. Eine Information zur Erhebung der Daten ist demnach im Zusammenhang mit Art. 14 Abs. 5 lit. c) DSGVO verzichtbar, da das Erlangen der Informationen auf einer Rechtsvorschrift beruht welche geeignete Maßnahmen zum Schutz vorsieht. Die Anforderungen an die Angaben der Eignung des Bieters sind mit § 33 UVgO geregelt, im Weiteren unterliegen die Angaben der Bieter und Angebote dem § 3 UVgO (Wahrung der Vertraulichkeit). Die Angaben zu den Referenzen in der Eigenerklärung zur Eignung sind daher zwingend anzugeben. Fehlende Angaben führen zum Ausschluss des Angebots.
Hinweis zur Preiswertung:
Bedarfspositionen sind in der Auftragssumme
(auch Angebotssumme) nicht enthalten, werden aber in der Wertung (Wertungssumme) zur Vergleichbarkeit der Angebote berücksichtigt.
Bedarfspositionen (auch Optionen, Verlängerungsoptionen etc.) werden bei Bedarf durch die Auftraggeberin abgerufen und nach tatsächlich erbrachter Leistung gemäß des Angebotspreises abgerechnet.
Rechtlicher Hinweis:
Die UVgO wird nur aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben (§22 SVHV) für anwendbar erklärt und ihre Anwendung dient nur den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung der KVB. Den Bietern erwächst aus diesem haushaltsrechtlichen Anwendungsbefehl kein einklagbares Recht auf Einhaltung der Bestimmungen der UVgO.
Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.
Hierfür sind den Vergabeunterlagen Anlagen wie Bilder und/oder Pläne beigefügt, aus denen die örtlichen Begebenheiten hervorgehen.
Im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt eine Anzeige nach § 80 SGB X an das Oberversicherungsamt (OVA) zur Freigabe. Daher ist mit einer verlängerten Zuschlagsfrist zu rechnen