Verfahrensangaben

Managed Service z/OS

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.08.2026
31.08.2026 12:00 Uhr
14.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
T:022150610
Freimersdorfer Weg 6
50829
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@beitragsservice.de
+49 22150610
+49 22150612801

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
vergabekammer@brms.nrw.de
+492514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).

Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.

Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer.

Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030.

Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises).

Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.

Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt.

Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden.

Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten.

Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird.

Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Ver-zug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet.

Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten.

Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt.

Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten.
Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).

Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.

Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer.

Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030.

Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises).

Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.

Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt.

Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden.

Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten.

Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird.

Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Verzug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet.

Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten.

Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt.

Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten.
Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30

Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029.

Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt.

Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden.Das GWB kann unter
www.gesetze-im-internet.de
eingesehen werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die Angebotsfrist wurde nicht verkürzt, sondern beträgt 31,5 Tage. Die Software hat die Daten aber ohne Angabe eines Ausnahmetatbestands nicht akzeptiert.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTTQ4UBJD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwür-digkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an die ausgewählten Bieter für die nachfolgende Angebots- und Verhandlungsphase herausgegeben. Zwingende Voraussetzung für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen ist die Abgabe der in Anlage A10 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltenen Geheimhaltungserklärung mit dem Teilnahmeantrag.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anlage A4 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anlage A5 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 - Anhang (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage A7 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Anlage A8 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A9 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 - Allgemeine Eigenerklärungen (§§ 123, 124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher,
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n);
d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n);
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass ich/wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist;
m) dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass ich/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister eingetragen bin/ist und gegen mich/unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetze(n).
Der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 1...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Anlage A8 - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8),

a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);

b) dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen:

Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind.

Die Referenzliste muss mindestens 1 Referenz zu jedem der nachfolgend genannten Aufgabenbereiche enthalten und hierbei insbesondere folgende Mindestvorgaben erfüllen:

- mindestens eine Referenz, die in Deutschland erbracht wird (Auftraggeber hat Standort in Deutschland),
- innerhalb der letzten drei Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder abgeschlossene Vertragsverhältnisse) bestanden haben,
- Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden,
- Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).

1. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung "

Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?

2. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen"

Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?

3. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration"

Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?

4. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating"

Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?

Hinweise:
- Sofern und soweit alle vier Aufgabenbereiche
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung",
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen",
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration" sowie
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating"
durch einen Referenzauftrag für einen Referenzkunden erfüllt werden, ist es ausreichend, ausschließlich diesen Referenzauftrag anzugeben.
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
- Eine bestehende Tätigkeit für den Auftraggeber kann als Referenz angegeben werden.
- Werden die Mindestanforderungen durch den/die Referenzauftrag/-aufträge nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass der/die Ansprechpartner/in des Referenzunternehmens dem Beitragsservice vom 31.08.2026 bis zum 14.09.2026 für ein Gespräch zur Verfügung steht. Der Beitragsservice beabsichtigt, die eingereichten Referenzen auf diese Weise zu überprüfen. Der Beitragsservice behält sich vor, den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen, wenn keine oder nur eine unvollständige Referenzprüfung erfolgen kann.

Weitere Einzelheiten sind der Anlage A9 "Referenzliste" zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung