Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Insolvenz
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzulegende Nachweise:
a) Präqualifizierung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind geforderte Informationen, insb. Referenzen über vergleichbare Leistungen, im Präqualifizierungsverzeichnis nicht enthalten, sind diese mit Angebotsabgabe als Einzelnachweis vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
b) keine Präqualifizierung; Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen bereits beigefügt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis ordnungsgemäße Kalkulation; Gemäß § 15 (2) TVergG LSA hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes zu prüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot abweicht.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung