Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog..
Folgende konkretisierte Referenzen sind als Eignungsnachweis zu erbringen
Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung hat der Bieter seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzaufträgen aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen.
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen nur dann als vergleichbare Referenzen im Sinne der Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich bei der zu vergebenden Leistung um die Abwicklung von Rahmenvereinbarungen über die Belieferung mit wissenschaftlicher oder verwaltungsrelevanter deutschsprachiger Fachliteratur, internationaler bzw. fremdsprachiger Fachliteratur sowie um die Bereitstellung und Verwaltung elektronischer Medien und Ressourcen (insbesondere E-Books, Datenbanken und elektronische Zeitschriften) für öffentliche Auftraggeber, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken oder vergleichbare Einrichtungen einschließlich des Betriebs eines Live-Katalogs mit standardisierter Shop-Anbindung an ein E-Procurement-System handelt. Einfache Webshops ohne Live-Katalog-Anbindung (E-Procurement) erfüllen die Vergleichbarkeit somit nicht. Gleichwertige technische Lösungen werden anerkannt. Eine bestimmte technische Ausgestaltung oder ein be-stimmtes System wird nicht vorgeschrieben.
Verifizierende Teststellung des Bestbieters
Nach Angebotsprüfung und -wertung wird der Bestbieter unverzüglich zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert.
Im Kontext dieser Teststellung wird der Bieter gebeten, die von ihm angebotene Lösung in einer Kurzpräsentation in deutscher Sprache vorzustellen. Im Zuge dieser Präsentation sind die wichtigsten technischen Anforderungen an das System nachzuweisen. Die Dauer der Präsentation wird auf mindestens 45 Minuten und höchstens 1 Stunde festgelegt und erfolgt in deutscher Sprache.
Die verifizierende Teststellung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung, sie dient lediglich der Überprüfung der technischen Mindestanforderungen. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Können nicht alle Anforderungen nachgewiesen werden, ist das Angebot zwingend auszuschließen.