Der Erfüllungsort richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen und den spezifischen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Erfüllung an dem für die jeweilige Leistungserbringung geeigneten Ort. Die konkreten Angaben zum Erfüllungsort werden in den jeweiligen Anforderungen festgelegt.