Kulturprojekte Berlin erwartet ein ausgewiesenes Fach- und Erfahrungswissen auf allen von der Aufgabenbeschreibung betroffenen Gebieten, um eine sachgerechte Erledigung sicherzustellen, insbesondere in den Bereichen Event-Organisation im öffentlichen Raum in Deutschland / Berlin und Veranstaltungsmanagement und Projektmanagement. Entsprechende Kapazitäten des Unternehmens müssen daher grundsätzlich vorhanden und kurzfristig abrufbar sein (Personalkapazitäten sowie durchgängige Verfügbarkeit der Produktionsleitung (oder der stellvertretenden Produktionsleitung)), auch vor Ort. Bei der Auftragsdurchführung sind die örtlichen und behördlichen Vorgaben, sowie Auflagen aus dem Sicherheitskonzept zu beachten, entsprechende Rechtskenntnisse sind erforderlich. Produktionssprache ist deutsch, somit muss das Planungs-/Projektteam und alle weiteren Ansprechpartner*innen des*der Auftragnehmers*in der deutschen Sprache mächtig sein.
1. Kurzbeschreibung des Unternehmens (Tätigkeitsfelder, Zielgruppen, Branchen, Alter des Unternehmens, Größe des Unternehmens)
Der*die Auftragnehmer*in muss mindestens folgende Abschlüsse/Kompetenzen im Projektteam vorweisen können:
Zwei (2) Meister / Bachelor / Master Theater- und Veranstaltungstechnik
Zwei (2) Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der Personen weitergeleitet werden.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (soweit möglich).
4. Eigenerklärung über die Ausstattung und Ausrüstung: Der*die Bieter*in reicht mit dem Angebot eine Erklärung ein, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt.
5. Referenzen Event-Organisation:
Eigenerklärung über mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet, z.B. Durchführung von (Groß-) Veranstaltungen / Event-Organisation im innerstädtischen Raum inkl. der Umsetzung von Vorgaben eines Sicherheitskonzepts.
Darüber hinaus muss es sich bei mindestens einer der drei einzureichenden Referenzen um eine Veranstaltung auf öffentlichem Straßenland mit mindestens 25.000 Besucher*innen pro Tag gehandelt haben.
Die Referenzen müssen im Wesentlichen einen objektiven Rückschluss darauf zulassen, dass der*die Bieter*in die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt.
Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des*der Referenzauftraggeber*in, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners bei dem*der Referenzauftraggeber*in mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens (= Investitionsvolumens) erforderlich.
Die Auftraggeberin kann die Referenzauftraggeber*innen nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO) befragen.
6. Feuerwerk:
- Eigenerklärung über mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die hier abgefragte Leistung beinhaltet.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
- Erlaubnis nach § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), inkl. Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
- Behördlicher Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe, inkl. Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
7. Sicherheitsdienst
- Eigenerklärung über mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet z.B. Sicherheitsdienst von (Groß-) Veranstaltungen / Events im innerstädtischen Raum.
- Für das eingesetzte Personal ist von dem*der Bieter*in eine Grundbefähigung für den Einsatz gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen.
Sofern der*die Bieter*in Nachunternehmen beauftragt oder sich ihrer zur Eignungsleihe bedient, sind die Nachweise für die Nachunternehmen zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann den*die Bieter*in auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
Wir behalten uns vor, fehlende oder ergänzende Unterlagen nachzufordern.