30.000 m2 Flächenbefestigung Asphalt500 m Regenwasserkanal2.000 m Leerrohrsystem
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt hat und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche bzw. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dies unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitzuteilen.3. Sämtliche verfahrensrelevanten Mitteilungen bzw. Rückfragen erfolgen über das Vergabeportal.4. Fragen werden grundsätzlich anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.5. Für die Teilnahme an diesem Verfahren werden keine Kosten/ Auslagen erstattet.6. Das Beifügen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Bieter führt grundsätzlich zum Ausschluss.7. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den vorliegenden Unterlagen einzuholen. 8. Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft lückenlos vorzulegen. Es genügt, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.Für Nachauftragnehmer ist mindestens das Formular 124 vorzulegen. 9. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.10. Bieter sind bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Bei Verzögerungen der Zuschlagserteilung auf Grund eines Nachprüfungsverfahrens, sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden nach Aufforderung aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.11. Der Auftraggeber verlangt das Leistungsverzeichnis sowohl elektronisch (DX 83/ DX 84) als auch als pdf-Dokument mit rechtsverbindlicher Unterschrift ab. Bei Widersprüchen in den beiden Dateien ist die unterschriebene Fassung ausschlaggebend.12.Preisnachlässe werden nur berücksichtigt, wenn sie eindeutig ausgewiesen sind und pauschal auf die gesamte Angebotssumme gewährt werden. Preisnachlässe (einschließlich Gutschriften oder Preisreduzierungen), die in Einzelpositionen oder Nebenangeboten enthalten sind, sind unzulässig. Angebote, die derartige Preisnachlässe enthalten, gelten als nicht eindeutig im Sinne des § 16 VOB/A und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
421 Vertragserfüllungsbürgschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
422 Mängelansprüchebürgschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer mind. Versicherungssumme von 5. Mio EUR (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der wesentlichen Krankenkassen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
VVB 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Allgemeine Bieterangaben- Erklärung Sanktionen EU- KMU-Erklärung- Verpflichtungserklärung des Bieters- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis- VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung- VVB 213 - Angebotsschreiben- VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation** Mittels Dritterklärung:- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Mittels Eigenerklärung:- Urkalkulation