1) Ausschlussgründe
a) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Hierfür ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.
b) Eigenerklärung zu Art. 5k) der EU-Verordnung 833/2014
2) Berufsausübung
Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates - soweit eintragungspflichtig - durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als sechs (6) Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Gilt für alle zuvor genannten Erklärungen/Nachweise:
Soweit eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag/Angebot einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen. Das gleiche gilt für die sogenannte Eignungsleihe. Beruft sich der Bewerber/Bieter oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen muss dieses ebenfalls alle geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen.
Bei der Angabe von Unterauftragnehmern, wird dieser ebenfalls zur Abgabe der zuvor genannten Erklärungen/Nachweise aufgefordert. Dies erfolgt vor Zuschlagserteilung aber erst nach erfolgreicher Angebotsprüfung. Die Einreichung dieser Unterlagen vom jeweiligen UAN stellt eine Mindestanforderung dar.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können nachgefordert werden.
Vorzulegende Nachweise:
ALDB-Formular_Eigenerklärung zu Art. 5k) der EU-Verordnung 833/2014; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ALDB-Formular_Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Hierfür ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.
Soweit eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag/Angebot einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen. Das gleiche gilt für die sogenannte Eignungsleihe. Beruft sich der Bewerber/Bieter oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen muss dieses ebenfalls alle geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können nachgefordert werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung