Lieferleistung - Beschaffung einer Prüfmaschine mit integriertem Kamerasystem zur 3D-Bildkorrelation
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) beabsichtigt eine Prüfmaschine mit integriertem Kamerasystem zur 3D-Bildkorrelation als Teil einer multifunktionalen mechanischen Prüfung von Baustoffen und Bauteilen mit optischer Messtechnik zu beschaffen.
Die Ausschreibung umfasst die Anlieferung, den Aufbau und die Installation einer betriebsbereiten Prüfmaschine. Zusätzlich sind eine Einweisung und Schulungen der einzelnen Komponenten erforderlich. Eine Dokumentation (Handbuch, Datenblätter etc.) ist obligatorisch.Es ist ausschließlich ein Neugerät zu liefern. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
IT-Produkte gehören zu den sensiblen Produkten gemäß der Produktliste in Nr. 3 der Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Lieferoder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen). Die Herstellung eines IT-Endproduktes erfolgt durch den Zusammenbau unterschiedlicher Hardwarekomponenten. Sowohl die Herstellung von IT-Endprodukten als auch die Herstellung der einzelnen Hardwarekomponenten findet häufig in sog. Niedriglohnländern statt. Dabei werden entlang der Lieferkette regelmäßig zentrale Arbeits- und Menschenrechte verletzt.
Bieter haben die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen einzelner Lieferkettenstufen nachzuweisen:
Hintergrund ist der Schutz zentrale Arbeits- und Menschenrechte:
Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105,- Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98,- Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182,- Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 undNichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert.Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der/die Bieter*in zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden aktuell gültigen Nachweisen. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität".
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Technischen Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.Sofern Bieter beabsichtigen, abweichende eigene AGB zur Vertragsgrundlage zu machen, ist hierauf im Angebot ausdrücklich und eindeutig hinzuweisen. Entsprechende Abweichungen zu den AGB der TU Berlin sind den Angebotsunterlagen nachvollziehbar darzustellen.Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zulässigkeit und Auswirkungen solcher Abweichungen im Rahmen der Angebotswertung gesondert zu prüfen.
Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.
Angaben zu Zuschlagskriterien sowie Preisangaben werden nicht nachgefordert.
zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Kompatibilität mit der am Institut vorhandenen Software (Zuschlagskriterium): (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/Die Bieter*in belegt, die unter Punkt 8.2 bewertbare Kompatibilität mit der am Institut vorhandenen Software. Wird die entsprechende Kompatibilität im Angebot nicht nachprüfbar belegt und nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot dargestellt erhält das Angebot beim Kriterium 8.2 NULL Punkte.
Detaillierte Übersicht (Eignungskriterium): (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibung, Skizzen, Datenblätter o.ä.) enthalten, aus der die Einhaltung der geforderten Bestandteile und Leistungsparameter hervorgehen.
siehe Vergabeunterlagen