Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Objektbesichtigung:
freiwillige Objektbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe kann mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Sie ist nicht verpflichtend:
Besichtigungstermine werden über die Bieterkommunikation auf der Vergabeplattform vergeben. Hierzu ist eine formlose Anfrage über die Bieterkommunikation zu stellen. Eine Bescheinigung der Objektbesichtigung wird am Tag der Besichtigung ausgehändigt und ist zwingend dem Angebot beizulegen.
Alternativ kann der/ die Bieter*in anhand der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben auf eine Objektbesichtigung verzichten, wenn im Rahmen einer Eigenerklärung erklärt wird, dass auf die Möglichkeit der Objektbesichtigung auf eigenen Wunsch verzichtet und die hiermit verbunde-nen Risiken vollständig getragen werden.