Die Eignung kann durch Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle nachgewiesen werden oder im Rahmen der Vorlage von Eigenerklärungen über das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt. Als
Eigenerklärung sind vorzulegen:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Erklärung zur Insolvenz
- Erklärung zu Steuern