(!) Die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden grundsätzlich erst von dem Unternehmen angefordert, sowie Anfragen bei behördlichen Stellen (z.B. Wettbewerbszentralregister), das nach Abschluss der Angebotswertung den Zuschlag erhalten soll.
Der Auftraggeber fordert dieses Unternehmen auf, die konkret bezeichneten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Frist beträgt höchstens zehn Kalendertage.
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Alle Anlagen sind Bestandteil der Ausschreibung werden bei einer Vergabe Vertragsbestandteil.