Lesetische für den Neubau UB mit Leselampen, Steckdosen, Verkabelung, Anschluss und Montage Möbel für die Cafeteria
Preis
Bemusterung
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die geforderten Nachweise zur Leistungsfähigkeit können auch durch ein Zertifikat eines Präqualifizierungsregisters (z. B. www.hpqr.de) erbracht werden.
gemäß LV