Lieferung eines Rüstwagens RW gemäß DIN 14555-3:2025-11, Fw Saalfeld-Mitte
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vom Bieter gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.Überprüfungsstelle:Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen nach den Bestimmungen des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsauftrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen sind verbindlich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Maßgeblich für die Leistungserbringung ist die Leistungsbeschreibung einschließlich aller Anlagen. Änderungen oder Nebenabreden sind ausgeschlossen. Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des Angebotes.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal bearbeitet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
1. Als Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß§§ 123 und 124 GWB vorliegen, erfolgt die Abfrage beim Wettbewerbsregister (Ausstelldatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) von Amts wegen (nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter).
2. Eigenerklärung nach dem Thüringer Vergabegesetz
Eine fehlende "Eigenklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1" führt zum Ausschluss.
Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen befindet sich hierzu zur Eigenerklärung auch die Anlage Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG.
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Auszug aus dem Wettbewerbsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Abfrage des Wettbewerbsregisters erfolgt gemäß § 6 WRegG ab einem Auftragswert von 30.000 EUR von Amts wegen durch die Vergabestelle zur Prüfung von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): wenn zutreffend
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): wenn zutreffend
Eigenerklärung 124 LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung". Das Formblatt enthält Erklärungen zur beruflichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sowie zu Ausschlussgründen. Die Vergabestelle behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen und entsprechende Belege anzufordern.
Los 1: Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und Überführung des Fahrzeuges durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Rechnungslegung und Zahlung gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung - siehe auch Leistungsbeschreibung Teil 2 "sonstige Bestimmungen".
Los 2: Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Prüfung der jeweiligen Teillieferung durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Rechnungslegung und Zahlung gelten die beigefügten Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung - siehe auch Leistungsbeschreibung Teil 3 "sonstige Bestimmungen".
- gemäß Formblatt 634: Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen- gemäß Formblatt 635: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung
feuerwehrtechnische Beladung gemäß Leistungsbeschreibung Teil 3
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, für das Los 2 nur einen Zuschlag zu erteilen, insofern für das Los 1 ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.