Beschaffung eines neuen Patienten-Infotainment-Systems inklusive Geräten, Halterungen, Softwareintegration, Supportleistungen und Implementierung im laufenden Betrieb
Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel befindet sich in einem umfassenden Modernisierungsprozess, der auf die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung, der Servicequalität sowie der digitalen Infrastruktur abzielt. In diesem Zusammenhang plant das Klinikum die Einführung und den Austausch eines neuen Patienten-Infotainment-Systems, welches in verschiedenen Bereichen des Hauses zum Einsatz kommen sollen.Patiententerminals stellen einen zentralen Baustein für eine zeitgemäße, patientenorientierte Versorgung dar. Sie ermöglichen unter anderem den Zugriff auf Informationen rund um den Krankenhausaufenthalt, bieten Kommunikations- und Entertainmentfunktionen und unterstützen medizinische sowie organisatorische Abläufe. Ziel der geplanten Beschaffung ist es, moderne, ergonomische und technisch zuverlässige Lösungen zu implementieren, die den Anforderungen eines Universitätsklinikums gerecht werden und zugleich eine hohe Benutzerfreundlichkeit für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende gewährleisten.
Preis
Funktionalität
Konzepte
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.