Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung enteraler Ernährung aus.
Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Desinfektion aus.
Die Leistung wird auf acht Lose aufgeteilt:
Los 1 - Fläche KonzentratLos 2 - Fläche flüssig gebrauchsfertigLos 3 - Desinfektionstücher (nicht getränkt)Los 4 - Desinfektionstücher vorgeträngt (Wipes)Los 5 - HautdesinfektionLos 6 - HändedesinfektionLos 7 - Hand- und Hautreinigung Los 8 - Hände- und Hautpflege
Je Los wird eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen.
Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit maximal 6 Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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