Beschaffung eines neuen Patienten-Infotainment-Systems inklusive Geräten, Halterungen, Softwareintegration, Supportleistungen und Implementierung im laufenden Betrieb
Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel befindet sich in einem umfassenden Modernisierungsprozess, der auf die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung, der Servicequalität sowie der digitalen Infrastruktur abzielt. In diesem Zusammenhang plant das Klinikum die Einführung und den Austausch eines neuen Patienten-Infotainment-Systems, welches in verschiedenen Bereichen des Hauses zum Einsatz kommen sollen.Patiententerminals stellen einen zentralen Baustein für eine zeitgemäße, patientenorientierte Versorgung dar. Sie ermöglichen unter anderem den Zugriff auf Informationen rund um den Krankenhausaufenthalt, bieten Kommunikations- und Entertainmentfunktionen und unterstützen medizinische sowie organisatorische Abläufe. Ziel der geplanten Beschaffung ist es, moderne, ergonomische und technisch zuverlässige Lösungen zu implementieren, die den Anforderungen eines Universitätsklinikums gerecht werden und zugleich eine hohe Benutzerfreundlichkeit für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende gewährleisten.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
Formblatt "Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formblatt "Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz"
3 Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag:- Nachweis über die erfolgreiche Umsetzung von mindestens drei vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Angebotsfrist), jeweils in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeeinrichtung).- Jedes Referenzprojekt muss für die Vergleichbarkeit die nachfolgenden Anforderungen umfassen:o Lieferung und Integration von Patiententerminals oder Multimedia-Endgeräten im medizinischen Umfeldo Austausch von Bestandshardware im laufenden Betriebo Migration bestehender Infrastruktur oder Systemkomponenteno Anbindung an Krankenhausinformationssysteme (KIS), Patientenportale oder Pflegeprozesseo Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen nach BSI / ISO 27001o Umsetzung von Support- und Wartungsleistungen
Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden GegenständeMigrationskonzept (gemäß Leistungsbeschreibung, Punkt 9)Servicekonzept (gemäß Leistungsbeschreibung, Punkt 10)Nachweis GoBD-KonformitätSicherheit nach der Medizinnorm IEC 60601-1 für die zu liefernden Geräte