Hessen Ideen ist eine Initiative des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, der hessischen Hochschulen und hessischer Unternehmen. Sie wird koordiniert von der Universität Kassel mit Unterstützung der TU Darmstadt. Die Initiative verfolgt das Ziel, unternehmerische Ideen der hessischen Hochschulen frühzeitig zu erkennen, zu fördern und zu unterstützen. Sie unterstützt mit ihren unterschiedlichen Bausteinen Gründer:innen auf ihrem Weg von einer ersten Geschäftsidee zu einem tragfähigen Geschäftsmodell und verfolgt dabei einen Breitenansatz. Darüber hinaus trägt Hessen Ideen dazu bei, das Land Hessen als Innovationsstandort überregional bekannt zu machen. Seit 2016 bzw. 2018 treibt die Initiative mit den Bausteinen Stipendium, Wettbewerb, Hochschulnetzwerk und seit 2022 Crowdfunding diese Anliegen voran.
Die Universität Kassel sucht einen Dienstleister zur Konzeption und Durchführung von Beratungsinhalten zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Der Dienstleister berät die Stipendiat:innen bei Fragen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und Social Media und unterstützt sie dabei, sich der Medienöffentlichkeit sowie der Gründerszene in Hessen professionell und öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Hessen Ideen selbst, er bespielt die spezifischen Social Media Auftritte und übernimmt die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen. Nähere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Öffentlichkeitsarbeit Hessen Ideen: Beratung von Stipendienteams zum Thema Öffentlichkeitsarbeit, Verantwortung von Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Auftritt der gesamten Initiative sowie Eventmanagement.Nähere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Angebotspreis
Neben der Erfüllung der Mindestanforderungen an das Leistungsverzeichnis wurden folgende Leistungskriterien gewertet:-Erfahrungen in der Konzeption und eigenverantwortlichen Durchführung von Workshops-Erfahrung in der Beratung von Startups zu Themen der Öffentlichkeitsarbeit-Erfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-Erfahrung in der Betreuung von Social Media & Content-Konzeption-Konzeption und Gestaltung von Werbemitteln-Erfahrung in der Betreuung von Homepages -Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Startup-Events-Erfahrungen beim Aufbau von Gründungsnetzwerken sowie Nachweis über Kontakte in der hessischen Gründungslandschaft -Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Akteuren/Ministerien
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, auch die Kommunikation bei Rückfragen, ausschließlich elektronisch über das eVergabeportal (DTVP) erfolgt