Hessen Ideen ist eine Initiative des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, der hessischen Hochschulen und hessischer Unternehmen. Sie wird koordiniert von der Universität Kassel mit Unterstützung der TU Darmstadt. Die Initiative verfolgt das Ziel, unternehmerische Ideen der hessischen Hochschulen frühzeitig zu erkennen, zu fördern und zu unterstützen. Sie unterstützt mit ihren unterschiedlichen Bausteinen Gründer:innen auf ihrem Weg von einer ersten Geschäftsidee zu einem tragfähigen Geschäftsmodell und verfolgt dabei einen Breitenansatz. Darüber hinaus trägt Hessen Ideen dazu bei, das Land Hessen als Innovationsstandort überregional bekannt zu machen. Seit 2016 bzw. 2018 treibt die Initiative mit den Bausteinen Stipendium, Wettbewerb, Hochschulnetzwerk und seit 2022 Crowdfunding diese Anliegen voran.
Die Universität Kassel sucht einen Dienstleister zur Konzeption und Durchführung von Beratungsinhalten zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Der Dienstleister berät die Stipendiat:innen bei Fragen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und Social Media und unterstützt sie dabei, sich der Medienöffentlichkeit sowie der Gründerszene in Hessen professionell und öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Hessen Ideen selbst, er bespielt die spezifischen Social Media Auftritte und übernimmt die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen. Nähere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Öffentlichkeitsarbeit Hessen Ideen: Beratung von Stipendienteams zum Thema Öffentlichkeitsarbeit, Verantwortung von Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Auftritt der gesamten Initiative sowie Eventmanagement.Nähere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, auch die Kommunikation bei Rückfragen, ausschließlich elektronisch über das eVergabeportal (DTVP) erfolgt
Pflichtunterlagen und Ausschlusskriterien werden nicht nachgefordert
Nachweis über die erfolgreiche Ausführung vergleichbarer Aufträge - Nachweis über die erfolgreiche Ausführung vergleichbarer Aufträge, wie in der Ausschreibung aufgeführt innerhalb der letzten drei Jahre.Vergleichbar heißt sowohl in Umfang, finanziellem Aufwand und technischer Anforderung. Die Beschreibung der Projekte erfolgt mit aussagekräftigen Unterlagen, die aus denen obige Angaben zu entnehmen sind sowie der Benennung eines durch den Auftraggeber unverbindlich zu kontaktierenden Ansprechpartners. Bitte geben Sie an: Auftragswerte, Bezeichnung des jew. Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner
Nachweise über die Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter - Mindestens für die projektverantwortliche Person(en) sind einschlägige Nachweise (auch in Form von Eigenerklärungen) vorzulegen, die belegen, dass diese be-reits vergleichbaren Tätigkeiten erfolgreich durchgeführt haben
Zahlung der Sozialbeiträge - Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung der Sozial-beiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftragge-bers erfüllt hat (kann als Kopie eingereicht werden, die ausschreibende Stelle behält sich vor eine aktuelle Bescheinigung im Original zu verlangen). Dieser Nachweis kann durch eine verbindliche Bietererklärung erfolgen.
Tariftreue und Mindestentgelt - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe? und Tariftreuegesetz (HVTG) vom Juli 2021 (siehe bereit gestellter Vordruck)
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
Erklärung Unternehmensdaten - Ausgefüllter Vordruck "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bie-ter.docx"
Eigenerklärung EU-Sanktionen - Eigenerklärung EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russ-lands auf die Ukraine
Nachunternehmerleistungen - (ggf.) ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen
Ausgefüllter Vordruck "124" - Ausgefüllter Vordruck "124" hinzufügen
Ausgefüllte Preiszusammenstellung mit erläuternden Anlagen - Ausgefüllte Preiszusammenstellung (Leistungsverzeichnis/ Preisblatt) mit erläuternden Anlagen
Nachweise zu den in der Wertungsmatrix geforderten Punkten - Nachweise zu den in der Wertungsmatrix geforderten Punkten
Ausgefüllte Anlage 3-Ausschlusskriterien - Ausgefüllte Anlage 3-Ausschlusskriterien
Dienstleistungsvertrag - Um Firmenadresse ergänzter und unterschriebener Dienstleistungsvertrag
Für die jeweils ausgeschriebene und erbrachte Leistung erfolgt die Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt. Bei fehlerhaft vorgelegten Abrechnungen seitens des Auftragnehmers verlängert sich das Zahlungsziel entsprechend.
Bei gemeinschaftlichen Bietern ist vorzulegen:- Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, - eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung, das der bevollmächtigte Vertreter der Gemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegen-über dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Ge-samtschuldner haften
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom Juli 2021 (siehe bereit gestellter Vordruck)