Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Vorzulegende Nachweise:
Ausgewiesene Referenzen bei Großveranstaltungen; Vorlage einer Referenzliste (min. 2 Referenzen) der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Ist das Unternehmen noch nicht drei Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz); Der Nachweis ist beizufügen.; Mit dem Angebot