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Rotationsrheometer
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Technische Universität Clausthal - Institut für Technische Chemie
Agricolastraß 4
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
DE811282802
vergabe@tu-clausthal.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YBQYTPTJWZAW

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YBQYTPTJWZAW/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Bereitstellung eines multifunktionalen, modular erweiterbaren Rotationsrheometers zur Durchführung von scher- und dehnrheologischen Messungen an Polymerschmelzen und weichen Fluiden bis mindestens 450°C, einschließlich aller für den Betrieb erforderlichen Peripheriegeräten und der Computersoftware zum Steuern des Geräts.

Umfang der Leistung
s. Leistungsbescheibung

Haupterfüllungsort

38678
Clausthal-Zellerfeld

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.05.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

04.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO keine Änderungen
oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorzunehmen sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn
eigene AGB des Bieters angehängt werden. Das führt zum Ausschluss vom weiteren
Verfahren.
Gemäß § 41 Abs. 2 UVgO ist der Auftraggeber berechtigt Unterlagen nicht nachfordern zu
müssen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Angebote bitte alle geforderten Unterlagen
und Erklärungen enthalten müssen.

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