Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 38 Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von rd. 7.796.700 Quadratmetern.
Die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung umfasst sieben Lose:
Los 1: 2 Liegenschaften (Schulgebäude) mit rund 1.920.300 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 2: 9 Liegenschaften (Bürogebäude, Schulgebäude, Wohngebäude, Sporthalle) mit rund 1.108.900 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 3: 12 Liegenschaften (Bürogebäude) mit rund 1.559.200 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 4: 1 Liegenschaft (Schulgebäude) mit rund 1.420.600 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 5: 4 Liegenschaften (Schulgebäude) mit rund 517.700 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 6: 3 Liegenschaften (Bürogebäude, Schulgebäude) mit rund 576.200 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Los 7: Liegenschaften (Bürogebäude, Schulgebäude, Halle) mit rund 693.800 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Vertragsjahr (01.04. bis 31.03), maximal zweimal, sollte es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch den AG gekündigt werden. Mit Ablauf der zweiten Verlängerung endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, das Vertragsverhältnis automatisch.
Die betreffenden Liegenschaften befinden sich im Hoheitsgebiet des Kreises Segeberg. Die genaue Anschrift der jeweiligen Liegenschaft kann dem Leistungsverzeichnis bzw. der Kalkulationstabelle entnommen werden. Diese Anschriften gelten als Haupterfüllungsort.
Der Auftragnehmer wird vertraglich verpflichtet, dass dieser - möglichst natürliche Ressourcen einsetzt - Ressourcen sparsam verwendet und handhabt - klimarelevante Emissionen möglichst gering hält.
Der Auftragnehmer wird vertraglich verpflichtet, dass dieser - Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien voll-umfänglich beachtet, - Mitarbeitern gleiche Chancen und Qualifizierungsmöglichkeiten einräumt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Es wird insbesondere auf § 4 VGSH hingewiesen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Jahr gesondert ausgewiesen
EU VgV Durchschnittl. jährl. Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
EU VgV Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Nachweis nach Maßga-be der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
EU Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Reinigungs- und ein Glasreinigungsvertrag abgeschlossen.Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden zusätzlichen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen zur Zahlung eines Mindeststundenentgelts gemäß § 4 VGSH sind Vertragsbestandteile.
Unterhaltsreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.920.300 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für neun Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.108.900 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für 12 Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.559.200 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für eine Liegenschaft mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.420.600 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für vier Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 517.700 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für drei Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 576.200 Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung für sieben Liegenschaften mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 693.800 Quadratmetern.