Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Vorzulegende Nachweise:
National UVgO Auszug Berufs- oder Handelsregister; Aktueller Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vor-zulegen.) . Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung