Im Kreisgebiet sind insgesamt 85 Naturdenkmale in der Verantwortung des Kreises Segebergs hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Erhaltungsfähigkeit zu beurteilen bzw. zu kontrollieren.
Es handelt sich ausschließlich um sehr alte Bäume bzw. Baumbestände mit unter-schiedlichen Vitalitätsstufen, Vorschädigungen und Schadsymptomen.
Ziel der Beauftragung ist die Erhaltung der Naturdenkmäler unter gleichzeitiger Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die Ergebnisse dienen der UNB Segeberg als direkte Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung und Anordnung von baumpflegerischen Erhaltungsmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen (§28 BNatSchG i.V.m. Landesrecht)