Ausgeschrieben wird die Unterhalts-, Grund-, Ferien-, und Sonderreinigung für eine Schule und ein Wohnheim.
Es besteht die einmalige Option auf Verlängerung um zwei Jahre bis zum 30.04.2030.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Die Berechnung erfolgt anhand folgender Formel:(100 x Summe der Reinigungsstunden des BietersMaximale Monatsreinigungsstunden aus allen zur Wertung zugelassenen Angebote)
Nachweis der Machbarkeit der Leistung durch Angabe des Leistungsrichtwertes (LRW)
Reaktionszeit bei Mängeln, Häufigkeit der Kontrollen, Nennung Objektleitung, Anschrift der Objektleitung
Die Reinigungs- und Pflegemittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt (Luft, Abwasser) möglichst gering belasten. Zur Verringerung der Abwasserbelastung benutzt der Bieter ausschließlich ECO-Produkte mit zertifizierten EU-Umwelt-Labeln versehen sind. Auch gleichwertige Nachweise sind zugelassen. Die Reinigungsmittel sind fachkundig anzuwenden.
Die angebotenen Preise sind Festpreise. Sie können angepasst werden, wenn sich die Lohn-, Gehalts- und Rahmentarife für das Gebäudereinigerhandwerk sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben ändern. Als Anteil der Lohn-, und Lohnnebenkosten am Gesamtpreis gelten die vom Bieter angegebenen Prozentsätze des Stundenverrechnungssatzes (Anlage 3). Ergeben sich nach Erteilung des Auftrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen, bei den Sozialabgaben, die sich, unmittelbar auf die Lohn-, und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so werden die vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes im gegenseitigen Einvernehmen geändert. Preisänderungen, die aufgrund veränderter Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens an dem Tage in Kraft, der von den Tarifparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom 1. Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Auftragserteilung vereinbart werden.
Auf die Antragsfristen gemäß § 160 Absatz 3 sowie § 135 Abs. 2 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" für dieses Vergabeverfahren. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig im Projektraum informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über dieses Portal.
Angebote können ausschließlich über das sogenannte Bietertool der Vergabeplattform DTVP im Projektraum eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet.Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie, dem Angebot möglichst alle geforderten Unterlagen beizufügen.