Am Standort Forst (Lausitz) ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyse sowie dessen Bereitstellung zur Betankung von Fahrzeugen vorgesehen. Die Wasserstoffversorgung soll primär den regionalen ÖPNV sowie die Abfallwirtschaft abdecken und darüber hinaus eine Betankungsmöglichkeit für weitere Nutzer ermöglichen. Bestandteil des Gesamtkonzepts ist zudem eine Trailer-Anbindung, die sowohl zur Belieferung des Standorts als auch zur Befüllung von Trailern genutzt werden kann. Die Anlage ist für einen langfristigen Betrieb von mindestens 15 Jahren auszulegen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungs- und Unterstützungsleistungen (Engineering) einschließlich Bau- und Montageüberwachung (BMÜ) sowie die Unterstützung bei Inbetriebnahme, Abnahme und der Erstellung der Bestandsdokumentation für die technische Ausrüstung sowie die Erstellung des Brand- und Explosionsschutzkonzeptes und der Sicherheitsbetrachtungen (HAZOP). Die ausgeschriebenen Leistungen, Losabgrenzungen und Lieferobjekte sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Lösungsvorschlag, Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Der Lösungsvorschlag wird vergütet (siehe Verfahrenshinweise) Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft mit Unterschrift in Textform. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
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Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung - Mit dem Teilnahmeantrag ist zu bestätigen, dassder Auftragnehmer im Auftragsfall eine Haftpfichtversicherung aschließt. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personenschäden und Sachschäden von jeweils 10 Mio. EUR, für Sonstige Schäden 2 Mio. EUR betragen und in jedem Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung bis zum Ablauf seiner Verjährungsfrist für Mängelansprüche aufrecht zu erhalten.Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
Mindesthonorarumsatz im Bereich Verfahrenstechnik - Durchschnitt der Honorarumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Verfahrenstechnik in EUR brutto von mind. 750.000 EUR
Nachweis Eintragung in ein Berufs-/Handelregister - Kopie Berufs- oder Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung(Bewerbungsformular) z.B. freiberuflicher Ingenieur. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Mindestreferenzen - Mindestreferenz A: Basic Engineering für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Abschluss Basic Engineering im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß AuftragsbekanntmachungMindestreferenz B: Begleitung eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmisionsschutzgesetzes einerverfahrenstechnischen Anlage oder vergleichbar,Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Zeitraum vom01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäßAuftragsbekanntmachungMindestreferenz C: Detail Engineering und Ausschreibungsbegleitung für ein vergleichbares Projekt(Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oderKombination), Abschluss Detail Engineering undAusschreibungsbegleitung im Zeitraum vom 01.01.2016 biszum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäßAuftragsbekanntmachungMindestreferenz D: Baubegleitung (LPH 8) für einvergleichbares Projekt (Elektrolyse oderWasserstofftankstelle oder Kombination), FertigstellungBauleistungen/ Übergabe an Nuzer im Zeitraum vom01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäßAuftragsbekanntmachungPersönliche Referenz der vorgesehenen Gesamtprojektleitung: Projektleitung/ stellv. Projektleitung für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Projektabschluss im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung
Auswahlkriterien - Der AG wird die fristgerecht eingeg. TA anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal + inhaltl. prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, die Punktzahl proKriterium wird gewichtet. Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Max. 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, entscheidet unter diesen das LosAuswahlkriteiren:Mindestreferenz A: Basic Engineering für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Abschluss Basic Engineering im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung - Anzahl vergleichbarer Referenzen - 15 %Mindestreferenz B: Begleitung eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmisionsschutzgesetzes einer verfahrenstechnischen Anlage oder vergleichbar, Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung - Anzahl vergleichbarer Referenzen - 20 %Mindestreferenz C: Detail Engineering und Ausschreibungsbegleitung für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Abschluss Detail Engineering und Ausschreibungsbegleitung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung - Anzahl vergleichbarer Referenzen - 20 %Mindestreferenz D: Baubegleitung (LPH 8) für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Fertigstellung Bauleistungen/ Übergabe an Nuzer im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung - Projektkosten in EUR brutto - 15 %Persönliche Referenz der vorgesehenen Gesamtprojektleitung: Projektleitung/ stellv. Projektleitung für ein vergleichbares Projekt (Elektrolyse oder Wasserstofftankstelle oder Kombination), Projektabschluss im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung - Anzahl vergleichbarer Referenzen - 10 %Zusätzliche Referenz: Referenz für die Begleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einer verfahrenstechnischen Anlage oder vergleichbar, Abschluss der UVP im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung. - 5 %Zertifizierung Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar - 5 %Zertifizierung HSE-Managementsystem nach ISO 45001 oder vergleichbar - 5 %Zertifizierung Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder vergleichbar - 5 %
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Die Verfahrens- und Projektsprache ist ausschließlich Deutsch. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift werden bei allen Projektbeteiligten vorausgesetzt, ebenso die deutsche Dokumentensprache.