Verfahrensangaben

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform z...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.07.2026
28.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
t:00498000000255
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabemanagement@he.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:0049 22894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartelamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85147000-1
72000000-5
72212224-5
72212783-1
72262000-9
79342000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost - Die Gesundheitskasse. (Auftraggeberin).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin.

Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits:
Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden.

Angebotsporfolio:
Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen.
Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt.
Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein:
- Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse
- gesundheitsbezogene Produkte.

Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen:
- Massagen
- Mitgliedschaften in Fitnessstudios
- Online-Fitnessangebote
- Gesundheitsreisen
- Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte)
- ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle)

Regionale Gesundheitsangebote:
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten:
- ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote
- bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote
- bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote
- bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote
- bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote

Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen.
Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein:
- mindestens 800 Angebote im Land Berlin
- mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg
- mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern

Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind.

Digitale Gesundheitsangebote und -produkte:
Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten:
- ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote
- bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte
- bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte
- bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte
- bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte
Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere:
- digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote
- digitale Präventionsprogramme
- Gesundheits-Apps
Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen.

Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.:
- Weiterentwicklung der Plattform
- Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht
- Key-Account-Management
- Telefonischer und digitaler Support
- Qualitätssicherung der Angebote
- Erweiterung des Anbieterportfolios
- Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges
- Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten
- Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote
- Zahlungsabwicklung
- Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat).
- Erstellung wöchentlicher Newsletter
- Unterstützende Kommunikation zu Plattform
- Evaluation (Nutzerstatistiken etc.)
- Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.10.2028

Dieser Vertrag beginnt am 01.11.2026 und hat eine Laufzeit von 24 vollen Kalendermonaten. Der Vertrag ist für jede Vertragspartei kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um je 12 Kalendermonate, jedoch maximal bis zum 31.10.2030.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Umfasst das gesamte Bundesland Berlin.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE401

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE402

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE403

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE404

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE405

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE406

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE407

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE408

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE409

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40A

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40B

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40C

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40D

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40E

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40F

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40G

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40H

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE40I

Umfasst das gesamte Bundesland Brandenburg.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE803

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE804

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80J

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80K

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80L

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80M

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80N

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE80O

Umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zur Abgabe des Angebots fordert Sie die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse auf. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen in Frankfurt am Main führt dieses Verfahren für die die AOK Nordost durch und ist für die Kommunikation mit den Bietenden zuständig.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTUY9DCD8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister ist von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05):

Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die

- in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens
- nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden:

Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 2.500.000,00 EUR (netto/je Jahr)

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden.

Hinweis für "junge Unternehmen":
Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von:

- 3.000.000,00 EUR für Sachschäden
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 63000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)

Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird erklärt, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegt.

Des Weiteren wird erklärt, dass der in der Bekanntmachung genannte Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen wird.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Leistungsbausteinen sicherstellen.
- Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Bereitstellung, Betrieb, Konzeption, Entwicklung einer web-basierten Plattform sowie Kundenbetreuung (Support), Key-Account-Management, Administration, Finanzen, Marketing, Redaktion und Partnermanagement (Aktivierung/Steuerung von externen Dienstleistern) abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 45 pro Jahr betragen. Je Kompetenzfeld ist mindestens 1 Mitarbeitender je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 fest angestellt.
- Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betiebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Projektleitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Projektleitung zu gewährleisten.
- Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens einem Jahr fest angestellten Key-Account-Manager/innen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 3 pro Jahr betragen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.

Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zur Betriebszugehörigkeit kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 06/2023 liegen.
- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließ-ich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers z. Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 gem. Ziffer 6 d. Anl B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit (technische Ausrüstung) DIN EN ISO/IEC 27001 gemäß Ziffer 6 der Anlage B.05). Hinsichtlich der DIN EN ISO/IEC 27001 gelten die nachfolgenden Vorgaben:

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben.

- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise.
- Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen.
- Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt..

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.

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Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz umzusetzen. Insbesondere muss der Auftragnehmer über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder über eine vergleichbare, gleichwertige Zertifizierung verfügen, die ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit nachweist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im erforderlichen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert sind.
Das Hosting sowie die Verarbeitung der Daten haben an einem Ort zu erfolgen, an dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU gilt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung